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Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Reklamation / Beanstandung

Auch wir sind leider nicht unfehlbar. Daher prüfen Sie Ihre Ware sofort nach Erhalt sorgfältig.

Sollten Sie trotz unserer sorgfältigen Kontrolle Beanstandungen oder Fehlmengen feststellen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren. Um unnötigen Aufwand und Versandkosten für beide Seiten zu vermeiden, bitten wir Sie, folgende Punkte immer zu beachten:

Wichtig:

  1. Bitte prüfen Sie vor jeder Reklamation die unten aufgeführten Reklamationsbedingungen sorgfältig, um Ihnen und uns unnötigen Arbeitsaufwand zu ersparen.
  2. Bitte benutzen Sie immer unser Reklamationsformular.
  3. Jede Reklamation, Beanstandung oder Warenrücksendung klären Sie bitte VORAB mit unserem Team ab. Unangekündigte Rücksendungen können ggf. nicht angenommen werden.
  4. Das ausgefüllte Formular entweder per Fax, E-Mail oder mit der Ware (je nach Absprache mit einem Knistermann-Teammitglied) vorab zusenden.
  5. Bitte beachten Sie zudem, dass nur frankierte Pakete angenommen werden können. Unfreie Pakete können wir aus internen Gründen NICHT annehmen und werden automatisch kostenpflichtig an den Absender zurückgesendet.

Reklamations- und Rücknahmebedingungen

I. ALLGEMEINE INFOS

Hinweise:
Mängel müssen bitte umgehend mit diesem Formular gemeldet werden. Bitte bedenken Sie bei der Kontrolle der Ware, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu Farb- und Dekorabweichungen kommen kann, die keine Wertminderung darstellen. Dies ist somit kein Reklamationsgrund.

Lediglich defekte, falsch gelieferte oder falsch bestellte Ware sowie Fehlmengen bilden einen triftigen Reklamationsgrund.

Portokosten:
Bei falsch bestellten Artikeln oder Rückgabe können wir keine Portokosten erstatten. Bei berechtigten und durch uns autorisierten Rücksendungen übernehmen wir die Kosten der Rücksendung.

Dabei behalten wir uns vor, den Betrag der Portokosten auf einer Gutschrift oder bei neuer Lieferung zu verrechnen. Dies geschieht immer zum Vorteil des Kunden.

II. REKLAMATION

Feuerzeuge:
Feuerzeuge sind feinmechanische und technische Produkte, die sensibel auf Umweltbedingungen reagieren und versagen können. In den meisten Fällen fehlt den Feuerzeugen nur das Gas oder die Flamme ist nicht richtig reguliert.

Bitte prüfen Sie vor der Reklamation die Einstellung der Flamme und die Tankfüllung.

Feuerzeuge sind der Gefahrenklasse UN-1057 Klasse 2 zugeteilt. Bitte beachten Sie, dass Feuerzeuge sowie Gas und Benzin als Gefahrgut separat per GLS-Service versendet werden müssen.

Lebensmittel:
Lebensmittel (darunter fallen auch Tabake) haben ein Produktionsdatum (Production Date) sowie ein Mindesthaltbarkeitsdatum (Expire Date). Bitte beachten Sie diese Daten und verkaufen Sie die Ware nicht mehr nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums.

Bitte wenden Sie die sogenannte FIFO-Methode (First In – First Out) an. Das heißt, ältere Ware sollte vor neuer Ware abverkauft werden.

Prüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihre Bestände und sortieren Sie diese entsprechend dem Mindesthaltbarkeitsdatum um.

Tabake:
Auch Tabake fallen unter das Lebensmittelgesetz, somit sind ebenfalls die oben genannten Hinweise zur Mindesthaltbarkeit zu beachten.

Wichtig bei Tabaken ist zudem, dass die Steuerbanderole nicht reißen darf. Öffnen Sie keine versiegelten Packungen und verkaufen Sie diese anschließend, da ansonsten ein Steuerbanderolenbruch vorliegt.

Dies stellt einen amtlichen Siegelbruch dar und kann rechtlich von Behörden mit Strafzahlungen geahndet werden.

Auch darf der auf der Banderole ausgewiesene Preis weder geändert noch rabattiert werden. Bei Steuerbanderolen handelt es sich immer um einen verpflichtenden, bindenden Verkaufspreis.

Sollten sich Preise auf den Steuerbanderolen ändern, müssen ältere Packungen schnellstmöglich abverkauft werden, da es für jede veraltete Steuerbanderole nur eine begrenzte Zeitspanne des Abverkaufs gibt (ca. 3 Monate).

Danach werden von den Herstellern nur noch die Steuern der Banderole erstattet; der Warenwert wird jedoch nicht mehr gutgeschrieben.

Wir bitten Sie daher, Tabak und Zigaretten nie in großen Mengen zu bevorraten, um unangenehme Verluste zu vermeiden.

Digitalwaagen:
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Händler Ihren Kunden den genauen und richtigen Gebrauch der Digitalwaagen erklären müssen. Folgende Punkte sind dabei hervorzuheben:

  • Die Waagen dürfen nicht geworfen oder gewaltsam geöffnet werden.
  • Sie müssen immer auf einer geraden Unterlage benutzt werden und dürfen beim Wiegen nicht angehoben oder bewegt werden.
  • Es gibt immer ein Maximalgewicht, welches nicht überschritten werden darf, um die Messzelle nicht zu beschädigen.
  • Bei Waagen handelt es sich um hochempfindliche elektrische Geräte. Es dürfen sich keine störenden elektrischen Geräte, beispielsweise Mobiltelefone, in unmittelbarer Nähe befinden. Dies kann zu Messungenauigkeiten führen. In solchen Fällen müssen die Geräte meist lediglich neu kalibriert werden.
  • Eine zu schwache Batterie kann ebenfalls zu Messungenauigkeiten führen.
  • Waagen müssen regelmäßig kalibriert werden, da sie sich von Zeit zu Zeit verstellen und dann ungenau messen können. Dies ist völlig normal. Wie eine Waage kalibriert wird, ist in der Gebrauchsanweisung beschrieben.

Elektrische Zigaretten / Elektrische Shishas:
E-Zigaretten sind mit der gleichen Sorgfalt zu benutzen. Bitte unterweisen Sie Ihre Kunden in den richtigen Umgang mit der E-Zigarette.

Bitte weisen Sie Ihre Kunden ebenfalls darauf hin, elektrische Zigaretten niemals ohne Liquids zu benutzen, da ansonsten der Verdampfer zu heiß wird und durchglüht.

Aus diesem Grund ist der Verdampfer an sich laut unseren AGB von der Garantie ausgenommen.

III. FREIWILLIGE WARENRÜCKNAHME

Warenrücknahme:
Eine Verpflichtung zur freiwilligen Warenrücknahme (wichtig: dies hat nichts mit Reklamation zu tun) besteht nicht. Eventuelle Rücksendungen müssen frei bzw. frankiert angeliefert werden.

Unfreie oder per Nachnahme angelieferte Pakete können nicht angenommen werden.

Bitte avisieren Sie Rücksendungen vorab bei unserem Team.

Wir behalten uns vor, bei Rücknahmen sowie bei falsch bestellter Ware 20 % des Warennettowertes als Kosten für die Wiedereinlagerung zu berechnen.

Warten Sie bitte Gutschriften oder Ersatzlieferungen ab und nehmen Sie keine Rechnungskürzungen ohne Gutschrift vor, da das elektronische Mahnsystem nicht ausgeglichene Posten automatisch anmahnt.

Rücknahmebedingungen von Ware:
Ware, die aufgrund falscher Benutzung, Fahrlässigkeit oder falschem Umgang beschädigt worden ist, wird nicht gutgeschrieben. Bitte beachten Sie hierzu die Gebrauchsanweisung.

Nicht durch uns gelieferte Ware kann nicht gutgeschrieben werden.